Beispielfoto 1
Glory Fixation Hair Wax
Glory Fixation Hair Wax
Glory Fixation Hair Wax bietet ein natürliches Finish mit einem starken Halt. Dieses Produkt kann vor und nach dem Styling verwendet werden. Es gibt Volumen und sorgt dafür, dass das Haar im Modell länger bleibt. Dieses multifunktionale Produkt lässt sich leicht mit anderen Produkten kombinieren und schützt das Haar vor Hitzeschäden in Stylingwerkzeugen. Durch das natürliche, matte Finish fühlt sich das Glorie Fixation Hair Wax nicht schwer an und sieht nicht so aus, als gäbe es ein Produkt im Haar.
AGB
Für alle Rechtsgeschäfte mit der Firma Friseur 2000 im folgenden F2000 genannt, sind nachstehende Bestimmungen maßgeblich, sofern nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart ist. Eigenen Bedingungen des Käufers wird ausrücklich widersprochen. Dies gilt auch, soweit der Käufer in einem Bestätigungsschreiben auf eigene Bedingungen Bezug nimmt.
2. Angebot
Angebote von F2000 im Internet, Werbeschriften, Prospekten, etc. sind nicht bindend (freibleibend); sie stellen lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar. Auskünfte, Ratschläge oder Empfehlungen durch unsere Vertreter und Mitarbeiter binden uns nur, wenn dies so vereinbart wurde oder sich aus den Umständen der Abschluss eines Auskunfts- oder Beratungsvertrages ergibt. Mündliche Auskünfte sind im Zweifel unverbindlich. Die Waren betreffende Abbildungen, Zeichnungen, Prospekte, Werbeschriften, Verzeichnisse, etc. und darin enthaltene Angaben über Leistung, Betriebskosten, etc. sind nur annähernd maßgeblich. Dies gilt nicht, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Geringfügige, für den Käufer unter Beachtung des Vertragszwecks unerhebliche Abweichungen in Form, Größe oder Beschaffenheit stellen keinen Mangel der gelieferten Sache dar. Wir behalten uns ferner durch geänderte rechtliche oder technische Normen oder durch unvorhersehbare technische Schwierigkeiten bei der Ausführung notwendige Abweichungen von den Angebotsunterlagen bzw. von der Auftragsbestätigung vor, soweit dies dem Käufer unter Berücksichtigung des Vertragszwecks zumutbar ist.
3. Annahme
Angebote an F2000 gelten erst als angenommen, wenn dies dem Käufer ausdrücklich bestätigt wurde. Bei Lieferung innerhalb von 10 Werktagen kann die schriftliche Annahme durch die Rechnung von F2000 ersetzt werden.
4. Lieferung
4.1 Angegebene Liefertermine sind, sofern von F2000 nicht ausdrücklich als verbindlich zugesichert, unverbindlich. Von uns zugesagte Lieferfristen stehen – wenn der Käufer nicht Verbraucher ist – unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen, ausreichenden und ordnungsgemäßen Selbstbelieferung durch unsere Vorlieferanten. Gegenüber Verbrauchern gilt vorstehender Satz nur, wenn wir zur Erfüllung unserer Lieferpflicht ein konkretes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben und von dem Vertragspartner dieses Deckungsgeschäfts ohne unser Verschulden nicht oder nicht rechtzeitig beliefert werden. In Fällen höherer Gewalt, bei Verkehrsstörungen und -behinderungen, Mangel an Transportmitteln, Energie/Energieträgern, Roh- und Hilfsstoffen, Betriebs- oder Transportstörungen irgendwelcher Art im eigenen oder den mit der Erfüllung zusammenhängenden Betrieben sowie durch Verfügungen von Behörden hervorgerufenen Hindernissen, welche die Lieferung erschweren, ist F2000 berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Be- oder Verhinderung aufzuschieben. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Krieg, Eingriffe der öffentlichen Hand, Feuer, Streik, Aussperrung, Pandemien bei F2000 oder bei Vorlieferanten.
4.2 F2000 ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit nicht ausdrücklich etwas Anderes vereinbart ist und dies dem Käufer zumutbar ist.
4.3 Verzögert sich die Lieferung infolge von Umständen, die der Käufer zu vertreten hat, um mehr als 14 Tage, geht das Lagerrisiko auf den Käufer über. Nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist sind wir bei der Gattung nach bezeichneten Waren berechtigt, anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Käufer mit angemessener Fristverlängerung zu beliefern. Nimmt ein Käufer, der nicht Verbraucher ist, die Ware nicht ab, ist F2000 berechtigt, nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im letzteren Fall ist VAS berechtigt, einen pauschalierten Schadenersatzanspruch in Höhe von 20 % des Verkaufspreises geltend zu machen. F2000 ist berechtigt, einen höheren Schaden nachzuweisen; dem Käufer bleibt es unbenommen, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
5. Versand und Versicherung
5.1 Der Versand der Ware erfolgt – soweit nicht anders vereinbart – durch F2000 oder seiner Vorlieferanten auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Mit der Übergabe an den Käufer, Spediteur, Frachtführer oder dergl., spätestens jedoch beim Verlassen der eben genannten Firmen, geht die Gefahr insoweit auf den Käufer über. Für Versand, Auswahl der Transportmittel und des Transportweges sowie zweckentsprechende Verpackung haftet F2000 nur nach Maßgabe von Ziffer 11. dieser AGB.
5.2 Zum Abschluss einer Transportversicherung ist F2000 nur auf ausdrückliches Verlangen des Käufers und auf dessen Kosten verpflichtet.
5.3 Die Lieferung erfolgt an die sich aus der Auftragserteilung ergebende Anschrift des Käufers, sofern nicht anders vereinbart. Wird die Ware auf Wunsch des Käufers in ein Kundenlager von F2000 überstellt, so ist F2000 berechtigt, für die Verwahrung eine angemessene Lagergebühr zu berechnen. Mit der Überstellung in das Kundenlager geht die Gefahr auf den Käufer über.
6. Preise, Zahlung und Verzug
6.1 Die Preise von F2000 gelten – soweit nicht anders vereinbart – ab Lager.
6.2 Lieferungen von F2000 sind spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug (netto Kasse) fällig. Ein Skonto wird, so nichts Gegenteiliges vereinbart wurde, nicht gewährt. Zahlt der Käufer nicht innerhalb eines Monats nach Fälligkeit, gerät er mit der Zahlung in Verzug, wenn er nicht Verbraucher ist.
6.3 Bei Zahlungsverzug des Käufers werden Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 2 BGB in der jeweils gültigen Fassung fällig. F2000 bleibt es unbenommen, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Dies gilt auch, falls der Käufer mit Zahlungen gemäß Ziffer 8.1 in Verzug gerät.
6.4 Schecks werden – soweit nicht anders vereinbart – nur erfüllungshalber und spesenfrei entgegengenommen.
6.5 Der Käufer darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen von F2000 aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer Eigentum von F2000. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist der Käufer nicht berechtigt, die gelieferte Ware oder Rechte daran ohne Zustimmung von F2000 zu verpfänden, zur Sicherung zu übereignen, zu vermieten oder Dritten zu überlassen.
7.2 Der Käufer ist zur sachgemäßen Lagerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren und – wenn er nicht Verbraucher ist – zu einer ausreichenden Versicherung dieser gegen Verlust und Beschädigung verpflichtet. Für den Fall des Eintritts des Versicherungsfalls tritt der Käufer schon jetzt seine Forderungen gegen die Versicherung aus dem Versicherungsfall an F2000 ab; F2000 nimmt die Abtretung an. Werden die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren beim Käufer von Dritten gepfändet, so hat der Käufer Kassen-Flöer unverzüglich von der Pfändung zu verständigen und den pfändenden Dritten auf den bestehenden Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Alle F2000 aus einer Pfändung oder sonstigen Beeinträchtigung des Eigentumsvorbehaltes entstehenden Kosten trägt der Käufer.
8. Zahlungsverzug und Verletzung des Eigentumsvorbehalts
8.1 Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen oder den sich aus dem Eigentumsvorbehalt ergebenden Verbindlichkeiten zu einem wesentlichen Teil (mindestens 10 % der offenen Verpflichtung, bei Ratenschulden ein eine Monatsrate übersteigender Betrag) nicht nach, stellt er seine Zahlungen ein, wird über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder beantragt oder werden F2000 sonst Umstände bekannt, die begründete Zweifel an seiner Kreditwürdigkeit aufkommen lassen, werden alle Forderungen von F2000 gegenüber dem Käufer sofort fällig.
8.2 In den vorgenannten Fällen ist F2000 berechtigt, jederzeit Herausgabe der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Lieferungen zu verlangen. Das gilt auch bei einer wesentlichen Verletzung der unter obiger Ziffer 7. genannten Pflichten des Käufers. In der Zurücknahme des Liefergegenstandes liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, die Bestimmungen über Verbraucherkredite (§§ 491 ff. BGB) finden Anwendung oder der Rücktritt wird ausdrücklich erklärt.
9. Weiterveräußerung
9.1 Die Weiterveräußerung von unter Eigentumsvorbehalt stehender Ware an Dritte ist nur mit Zustimmung von F2000 und unter Weitergabe des Eigentumsvorbehalts gestattet. In diesen Fällen ist F2000 auf Verlangen die ladungsfähige Anschrift des Dritten mitzuteilen. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Käufer schon jetzt, bis zur völligen Tilgung aller Forderungen von F2000 aus der Geschäftsverbindung die ihm aus der Veräußerung gegen seine Abnehmer entstehenden Forderungen in Höhe seines Weiterverkaufspreises mit allen Neben- und Sicherungsrechten an F2000 ab.
9.2 Der Käufer ist trotz erfolgter Abtretung widerruflich berechtigt, die Forderungen aus dem Weiterverkauf der von F2000 gelieferten Waren einzuziehen. Der Käufer hat die eingezogenen Beträge, soweit die Forderungen von F2000 fällig sind, sofort an F2000 abzuführen.
9.3 Die Befugnisse des Käufers gemäß Ziff. 9.1/9.2 bestehen nur, solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber F2000 erfüllt.
9.4 F2000 ist auf Verlangen des Käufers verpflichtet, die nach den vorstehenden Bestimmungen abgetretenen Forderungen freizugeben, soweit sie die besicherten Forderungen von F2000 um mehr als 20 % übersteigen.
10. Sachmängelhaftung
10.1 Die Gewährleistungsrechte des Käufers beschränken sich nach Wahl von F2000 auf Nachbesserung, Lieferung einer mangelfreien Ware oder die Rückzahlung des Kaufpreises. Nach mindestens zweimaliger erfolgloser Nachbesserung und/oder Nachlieferung stehen dem Käufer sämtliche gesetzlichen Rechte zu. Sofern der Käufer kein Verbraucher ist, verjähren jegliche Gewährleistungsansprüche innerhalb von 12 Monaten.
10.2 Im Falle der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen hat der Käufer die Ware auf Anforderung an F2000 zu übersenden. Die Kosten für Versand und Verpackung trägt F2000 es sei denn, der Kunde ist kein Verbraucher oder die geltend gemachten Ansprüche erweisen sich als unbegründet; in diesen Fällen trägt die Kosten der Kunde.
10.3 Als Sachmängel gelten keine Mängel, welche auf Eingriffe des Kunden oder eines Dritten in die Ware zurückzuführen sind. Dies gilt auch für Bearbeitungen (Beschriftungen, Bedruckungen, Beklebungen, Gravuren, etc.) des Gehäuses.
11. Haftungsbegrenzung
11.1 Für Mangel- und Mangelfolgeschäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, und für jegliche sonstigen Schäden haftet F2000 nur
bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels oder
nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen.
11.2 Darüber hinaus haftet F2000 wegen schuldhafter Verletzung wesentlicher vertragstypischer Pflichten. In diesem Fall beschränkt sich unsere Haftung für einfache Fahrlässigkeit jedoch auf den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vernünftigerweise vorhersehbaren (vertragstypischen) Schaden.
11.3 Die vorstehenden Regelungen unter 11.1/11.2 gelten in gleichen Umfang für unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Ist der Kunden nicht Verbraucher, ist auch die Haftung für grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten unserer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen auf den vertragstypischen Schaden begrenzt.
12. Abtretungsausschluss
Die Abtretung oder anderweitige Übertragung von Rechten des Käufers aus mit F2000 getätigten Rechtsgeschäften sind ausgeschlossen, soweit F2000 dem nicht ausdrücklich zustimmt.
13. Schlussbestimmungen und salvatorische Klausel
13.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte von VAS gilt – soweit nicht anders vereinbart – ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des deutschen Kollisionsrechts. Die Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) wird ausgeschlossen.
13.2 Erfüllungsort für alle beiderseitigen Vertragspflichten und Gerichtsstand ist, soweit der Käufer nicht Verbraucher ist, Koblenz.
13.3 Sollte irgendeine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, soll dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden.
Lieferbedingungen
ALLES INKLUSIVE VERSAND.
Informationen zur Online-Streitbeilegung: Die Europäische Kommission stellt unter folgendem Link eine Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Unsere E-Mail-Adresse:
info@friseur-2000-bs.de